Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen
Der Kontrakt untersteht den Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. in Ihrer jeweils geltenden Fassung, soweit nicht umseitig und nachstehend abweichende und zusätzliche Bedingungen festgelegt sind.
Lagerkosten
Die bei Abladegeschäften nach Schiffslöschung anfallenden Kosten einer Zwischenlagerung der Ware am Kai oder im Lagerhaus gehen zu Lasten des Käufers. Gleiches gilt bei Ab-Kai- oder Ab-Lager-Geschäften im Falle fortgesetzter Lagerung der Ware infolge Annahme- oder Abnahmeverzuges des Käufers. Bei Ab-Kai und Ab-Lager-Geschäften gehen in jedem Auslagerungsfall die Absetzkosten zu Käufers Lasten.
Höhere Gewalt
Soweit der Verkäufer durch ein von ihm nicht zu vertretendes und für ihn unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis, das nach Kontraktabschluß eintritt, an der Erfüllung seiner Ablade- bzw. Lieferungsverpflichtungen behindert wird, hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten oder aber die Zeit der Abladung bzw. Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung kann gegen den Verkäufer nicht geltend gemacht werden.
Eigentumsvorbehalt
Dem Verkäufer bleibt das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren, sowie an den aus deren Verarbeitung, Veredelung und durch Umpacken entstehenden Erzeugnissen bis zur Bezahlung seiner einzelnen Forderungen und bis zur Begleichung seines sich für ihn aus laufender Rechnung ergebenden Guthabens vorbehalten, und zwar auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird (§§947, 948, 950, 951 BGB). Im Falle des §955 BGB wird das Eigentum an diesen Gegenständen im Augenblick der Entstehung auf den Verkäufer übertragen. Der Käufer darf die gelieferten Waren und die aus Ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Solange das Eigentumsrecht des Verkäufers an den gelieferten Waren besteht, sind sie vom Käufer gegen Verlust und Wertminderung, gegen Feuer, Diebstahl und Transportgefahr, sowie Wasserschäden zu versichern. Der Käufer haftet dem Verkäufer gegenüber für jede Wertminderung, welche die Vorbehaltsware erleidet.
Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt er durch Abschluß des Kaufvertrages zur Gänze an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich von Zugriffen Dritter auf die Ware oder auf eine abgetretene Forderung Mitteilung zu machen. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderung mehr als 20%, so hat der Verkäufer Forderungen im Wert des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurück abzutreten. Der Verkäufer ist zur Rücknahme der unter Vorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Käufers berechtigt, ohne daß hierin ein Rücktritt vom Vertrag liegt, wenn der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Käufer über.
Zahlung
Der Kaufpreis samt Nebenforderungen ist, sofern umstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, nach Warenlieferung sofort netto Kasse gegen Rechnung zahlbar. Jegliche Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber den seitens des Verkäufers fakturierten Zahlungsansprüchen ist ausgeschlossen, und zwar auch im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Nichterfüllungsansprüchen seitens des Käufers, es sei denn, daß es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung handelt. Jegliche Abzüge von den seitens des Verkäufers fakturierten Beträgen - z.B.wegen Bankgebühren, Portospesen, Skonto u.ä.m. - sind unzulässig. Wird nach Vertragsabschluß erkennbar, daß der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, kann der Verkäufer Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung für seine Forderungen verlangen. Offene Forderungen können dann sofort fällig gestellt werden.
Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist der Gerichtsstand für die Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Kontrakt sowie aus sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen der Parteien zueinander Bad Segeberg; dies gilt auch für sämtliche Forderungen aus Schecks und Wechseln. Zuständig für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten sind nach Wahl des Verkäufers entweder die Schiedsgerichtsbarkeit des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. nach Maßgabe dessen Schiedsgerichtsordnung in deren jeweils geltender Fassung oder die ordentlichen Gerichte in Bad Segeberg.
Ausschließlicher Kontraktinhalt
Etwaigen in mündlichen oder schriftlichen Erklärungen und Bestätigungen des Käufers, eines Maklers oder eines Agenten enthaltenen Bedingungen, die von umstehenden und vorstehenden Bedingungen abweichen oder darin nicht wiedergegeben sind, wird mit Erteilung der Verkaufsbetätigung seitens des Verkäufers widersprochen. Derartig abweichende und zusätzliche Käufer-, Makler- und Agentenbedingungen gelten mangels ausdrücklicher schriftlicher Gegenbestätigung seitens des Verkäufers als nicht für uns bindend und daher ausgeschlossen.
Teilnichtigkeit
Etwaigen in mündlichen oder schriftlichen Erklärungen und Bestätigungen des Käufers, eines Maklers oder eines Agenten enthaltenen Bedingungen, die von umstehenden und vorstehenden Bedingungen abweichen oder darin nicht wiedergegeben sind, wird mit Erteilung der Verkaufsbetätigung seitens des Verkäufers widersprochen. Derartig abweichende und zusätzliche Käufer-, Makler- und Agentenbedingungen gelten mangels ausdrücklicher schriftlicher Gegenbestätigung seitens des Verkäufers als nicht für uns bindend und daher ausgeschlossen.